| Willkommen auf der offiziellen Website der Stiftung Heat2Heart für Kinder in Not |
100% gemeinnützig |
Stiftung Heart2Heart ist die Idee von Jeremiah Wilbert. Sein Vater musste Jeremiah versprechen, dass er Kindern in Not und deren Familien helfen wird. Heart2Heart ist in Erinnerng an Jeremiah Wilbert gegründet worden, der in einem sehr jungen Alter an Krebs verstorben ist. Nach dem Tod seines Sohns, hat Herr Frank Wilbert die Stiftung Heart2Heart für Kinder in Not gegründet, um Hilfsmittel für kranke Kinder anzubieten.
Stiftung Heart2Heart unterstützt Kinder in Not weltweit, die durch eine Krankheit, soziale Missstände, Hunger, Naturkatastrophen, Krieg oder durch änliche Gründe bedroht werden.
Stiftung Heart2Heart bietet diesen Kindern Hilfe in allen Bereichen wie, Ausbildung, Unterkunft,
Nahrungsmittel, ärztliche Betreuung und medizinische Hilfsmittel und individuelle Begleitung an.
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Jeremiah Wilbert
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Schulbusprojekt in West-Bengaenl, Indien - erster Schulbus ist ausgeliefert
BVM Einweihungsfeier fuer den ersten Schulbus, 19. Januar, 2009
klicken Sie bite auf den h2h projekte button fuer mehr information |
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Büro für Heart2Heart
Unsere Kapazität und organisatorische Kraft wird durch Ihre Spende stärker und erweitert.
Durch Ihre Spenden gewinnen wir finanziellere Stärke, um unsere Handlungsfähigkeit mit einem Büro und freiwilligen Helfern zu erweitern.
Stiftung Heart2Heart benoetigt dringend freiwillige Personen, um die Positionen des Kassenfuehrers und eines Schriftfuehrers zu besetzen? Haben Sie Interesse?
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Stiftung Heart2Heart hat den Status ANBI von dem niederländischen Finanzamt und von der Zollverwaltung erhalten
Um in der Lage zu sein als gekennzeichnetes ANBI, müssen die Ziele und die tatsächlichen Aktivitäten der Stiftung dem allgemeines Interesse dienen. Ausserdem dürfen ANBI Träger keine Profiteinstellung haben. Eine Stifung darf folglich keinen privaten oder einzelnenen Werten dienen.
Seit Januar 1 2008 haben sich die Steuerrichtlinien für ANBIs geändert:
- Spenden
- Erfolg
- Erfolg
Berechnung der Bewilligungen (Einkommen - und Körperschaftssteuer)
Nur die Anstalten, die die Steuer und die Zollverwaltung als ANBI gekennzeichnet hat, können von den Steuervorteilen dann profitieren. Diese Vorteile sind:
Stiftungen müssen keine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer hinsichtlich einer Erbschaft und der Abgaben bezahlen, die die ANBI im Rahmen des allgemeinen Interesses empfangen.
- Die als ANBI anerkannte Institution muß keine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer hinsichtlich einer Erbschaft und der Abgaben bezahlen, die die ANBI im Rahmen des allgemeinen Interesses empfangen.
- Stiftungen, die ANBI im allgemeinen Interesse nutzen, sind von der Abgabe befreit worden.
Als Stiftung, die durch die Steuer und Zollverwaltung als ANBI ist gekennzeichnet worden ist, ist es einem Spender möglich, das er die Bewilligungen des Einkommens - oder Körperschaftssteuer abzieht.
(selbstverständlich innerhalb der zutreffenden Richtlinien).
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